Energieaudit
Hier finden Sie nützliche Informationen zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Energieaudit - Was ist das?
Systematische Energieanalyse für gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit
Mit einem Energieaudit werden die Energieflüsse in Ihrem Unternehmen visualisiert und transparent dargestellt. Aus den Erkenntnissen der Datenanalyse entwickeln wir individuelle Maßnahmen, die Ihnen helfen können, nachhaltiger zu wirtschaften und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu steigern.
Inhalte des Energieaudits nach DIN EN 16247-1
Ein Energieaudit beinhaltet laut der europäischen Norm DIN EN 16247-1 eine systematische Analyse und eine präzise Bewertung der Energieflüsse in Gebäuden, Prozessen und Transportwesen. Anhand dieser Analysen können Energieeffizienzpotenziale in Gewerbe, Industrie, Verwaltung und dem Wohnungssektor identifiziert werden. Im Anschluss werden entsprechende Optimierungsmaßnahmen konzeptioniert und entwickelt. Zudem beinhaltet ein Energieaudit Wirtschaftlichkeitsanalysen der vorgeschlagenen individuellen Maßnahmen und berücksichtigt dabei deren Synergien. Zusätzlich finden im Rahmen eines Energieaudits gezielte Fördermittelberatungen für die vorgeschlagenen Energieeffizienzmaßnahmen statt.

Der gesetzliche Rahmen
Wer ist in der Pflicht?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist seit dem 6. März 2015 für alle Unternehmen verpflichtend, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) nach der neuen KMU-Definition der EU-Kommission sind. Davon sind einerseits Nicht-KMU des produzierenden Gewerbes betroffen, andererseits besteht die Pflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) zur Durchführung eines Energieaudits z. B. auch für Handelsunternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Banken, Versicherungen, Versorgungsbetriebe, Schwimmbäder, Altenheime und andere „nicht produzierende“ Unternehmen. Für Unternehmen mit vielen Standorten gibt es die Möglichkeit der Clusterung um einen unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden. Erstmalig ist diese Verpflichtung bis zum 5. Dezember 2015 zu erfüllen. Anschließend muss das Energieaudit periodisch alle vier Jahre wiederholt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 oder EMAS eingeführt haben.
Sanktionen
Die Durchführung der Energieaudits wird stichprobenartig vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Kann der Nachweis eines durchgeführten Energieaudits nach DIN EN 16247-1 nicht erbracht werden, muss mit Sanktionen bis zu 50.000 Euro gerechnet werden.
Achtung! Neue Spitzenausgleichsregelung nach SpaEfV
Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes wurde die Grundlage für steuerliche Entlastungen der deutschen Industrie geschaffen. Seit dem 1. Januar 2013 müssen Unternehmen, die davon profitieren wollen, gemäß § 55 EnergieStG bzw. § 10 StromStG jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei KMU reicht der Nachweis eines erfolgreichen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 aus, um Steuerentlastungen geltend machen zu können.

Vorgehensweise und Bestandteile des Energieaudits nach DIN EN 16247-1
Vorgehensweise
- Einleitender Kontakt (Klärung der Ziele, Erfordernisse und Erwartungen an das Energieaudit)
- Auftaktbesprechung (Festlegung der individuellen Rahmenbedingungen)
- Datenerfassung (Erfassung der Bestandsdaten)
- Außeneinsatz (Erfassung von Daten vor Ort)
- Analyse (Aufbereitung und Auswertung der erfassten Daten)
- Bericht (Erstellung der geforderten Dokumentation nach DIN EN 16247-1)
- Abschlussbesprechung (Präsentation der analysierten Erkenntnisse und Maßnahmen)
Bestandteile
- Ermittlung von Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs
- Bewertung des energetischen Ist-Zustands des Unternehmens
- Aufdeckung von energetischen Schwachstellen, Mängeln und Einsparpotenzialen im Unternehmen
- Erarbeitung von Vorschlägen für individuelle Energieeinsparmaßnahmen
- Entwicklung von Vorschlägen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Bewertung der technischen Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Ökologie der Maßnahmen
- Ausarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen
- Beratung hinsichtlich relevanter Fördermöglichkeiten

Unsere Leistungen zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Welchen besonderen Mehrwert können wir Ihnen bieten?
Unsere Energieexperten unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 und beraten Sie unabhängig und nachhaltig.
Ihre Vorteile:
- Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit
- Energiekostensenkungen
- Steuereinsparungen
- Hebung von Energieeffizienzpotenzialen
- Reduzierung des CO2-Ausstoßes
- Erreichung einer höheren Energieflusstransparenz
- Schaffung eines größeren Umweltbewusstseins
- Ideale Vorstufe zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001
Partner mit Mehrwert: Profitieren Sie von der Erfahrung und dem Fachwissen der BUILD.ING Consultants + Innovators GmbH und unseren anknüpfenden Kompetenzbereichen.

Aktuelle Fördermöglichkeiten durch das BAFA
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
Gemäß der neuen KMU-Definition der EU-Kommission zählt ein Unternehmen dann zu den KMU, wenn es weniger als 250 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweist.
Zugleich muss es unabhängig sein, d. h. Unternehmen, die zu mehr als 25 % zu einer Unternehmensgruppe gehören, fallen weder unter die KMU-Definition der Europäischen Kommission noch unter die des IfM Bonn.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzensteuerausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.
Was wird gefördert?
- Energieberatung zur Energieeffizienz
- Umsetzungsbegleitung (nur bei Vorausgang einer Energieberatung nach Förderrichtlinie "Energieberatung im Mittelstand")
Art und Höhe der Förderung
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 1.200 Euro. Der 80%ige Zuschuss endet demnach bei einem Beratungshonorar von 1.200 Euro netto.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 6.000 Euro.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Energieaudit nach DIN EN 16247 oder wünschen sich ein persönliches Gespräch?
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr BUILD.ING Consultants + Innovators Team